SCHEDL GmbH

KFZ Hagelreparatur
KFZ Dellenreparatur
Andreas Schedl
Am Anger 39
7451 Oberloisdorf
M. 0664-737 15 733
T. + F. 02611-248 66
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IMPRESSUM & AGB

Für den Inhalt verantwortlich:


SCHEDL GmbH
KFZ Hagelreparatur. KFZ Dellenreparatur.
TÜV zertifiziert. Meisterbetrieb.
Am Anger 39
7451 Oberloisdorf 
M. +43 (0)664-737 15 733
T. + F. +43 (0)2611-248 66
schedl@hagelreparatur.at
www.hagelreparatur.at

Informationspflicht
lt. §5 E-Commerce Gesetz WKO

Konzept, Design und CMS:




Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 
lackschadenfreie Ausbeultechnik der Firma Schedl GmbH


1.
Aufträge werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen und gelten nur dann als erteilt, wenn der umseitige Auftrag vom Auftraggeber unterfertigt ist. Mündliche Aufträge werden nicht entgegengenommen. Sonstige 
Vereinbarungen, Zusätze oder Nachträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2.
Kostenvoranschläge, die selbst bei detaillierter Aufschlüsselung der Berechnungen und Beträge vorliegen, sind 
unverbindlich. Kostenvoranschläge, bzw. Schätzungsanschläge legen den Werklohn nicht fest, sondern dienen 
lediglich als Orientierungshilfe dafür, welche Kosten etwa zu erwarten sind. Der Vertrag bleibt auch dann bestehen, wenn die ursprünglich veranschlagten Kosten überschritten werden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Information der Überschreitung, soweit dies nicht ausdrücklich gewünscht wird.

3.
Die Zahlung für geleistete Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Ware hat bei Übergabe bar zu erfolgen. Werden vom Auftragnehmer Zahlungen durch Wechsel etc. akzeptiert, gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftrag-gebers. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4.
Die durchgeführte Reparatur ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich anzuzeigen. 
Die Abnahme durch den Auftraggeber ist am Ort der durchgeführten Reparatur vorzunehmen. Nach erfolgter 
Abnahme ohne Beanstandung ist jedwede weitere Gewährleistung für erkennbare Mängel ausgeschlossen. Für 
versteckte bzw. nicht erkennbare Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren, wird eine 
Gewährleistung für eine Dauer von 6 Monaten ab Abnahme vereinbart. Werden nach Abnahme versteckte bzw. nicht erkennbare Mängel behauptet, trifft die Beweispflicht dafür, dass diese Mängel zum Zeitpunkte der Abnahme bereits vorhanden waren, den Auftraggeber.

5.
Berechtigte Beanstandungen verpflichten nicht zur Zurückzahlung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

6.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.

7.
Der Auftragnehmer haftet aus dem Titel des Schadenersatzes für den Fall des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung des Schadenersatzes wegen leichter Fahrlässigkeit wird hiermit ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers. Für den Fall der Inanspruchnahme des 
Auftragnehmers aus dem Titel des Schadenersatzes wird bei sonstigem Verlust des Schadenersatzanspruches 
vereinbart, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist zur 
Schadensbehebung aufzufordern hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Schadensbehebung selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.

8.
Eigentumsvorbehalte: Alle gelieferten und anmontierten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen 
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9.
Für den Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über den Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank oder einem gleichwertigen Nachfolgewert vereinbart. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu begehren, insbesondere auch die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes. Der Auftragnehmer ist insbesondere für eigene Mahnungen berechtigt, vom Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 12,00 sowie für Evidenzhaltung des Schuldenverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 4,00 zu begehren.

10.
Für Klagen gegen Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und deren 
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gelegen ist, kann nur die Zuständigkeit eines Gerichtes vereinbart werden, in dessen Sprengel einer dieser Orte gelegen ist.

Erfahren. Zuverlässig.
TÜV zertifiziert. Meisterbetrieb.

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